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   BVerfG, 18.08.2016 - 2 BvQ 39/16   

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https://dejure.org/2016,25697
BVerfG, 18.08.2016 - 2 BvQ 39/16 (https://dejure.org/2016,25697)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.2016 - 2 BvQ 39/16 (https://dejure.org/2016,25697)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 2016 - 2 BvQ 39/16 (https://dejure.org/2016,25697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung des isolierten eA-Antrags bei mangelnder Darlegung der Zulässigkeit und Begründetheit des Hauptsacheantrags

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung des isolierten eA-Antrags bei mangelnder Darlegung der Zulässigkeit und Begründetheit des Hauptsacheantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung des isolierten eA-Antrags bei mangelnder Darlegung der Zulässigkeit und Begründetheit des Hauptsacheantrags

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2016 - 2 BvQ 39/16
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2015 - 2 BvQ 45/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2016 - 2 BvQ 9/16 -, juris).
  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2016 - 2 BvQ 39/16
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2015 - 2 BvQ 45/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2016 - 2 BvQ 9/16 -, juris).
  • BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvQ 45/15

    Erfolglose Anträge auf Richterablehnung und Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2016 - 2 BvQ 39/16
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2015 - 2 BvQ 45/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2016 - 2 BvQ 9/16 -, juris).
  • BVerfG, 08.02.2016 - 2 BvQ 9/16

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit

    Auszug aus BVerfG, 18.08.2016 - 2 BvQ 39/16
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der - gegebenenfalls noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2015 - 2 BvQ 45/15 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2016 - 2 BvQ 9/16 -, juris).
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